Photovoltaik


Unter dem Begriff Photovoltaik versteht man die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom. Anlagen dieser umweltschonenden Stromerzeugung können prinzipiell auf jedem Hausdach installiert werden. Als Anreiz zum Erwerb einer solchen Anlage hat der Gesetzgeber zum 01. April 2000 das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet die Energieversorger jede Kilowattstunde die durch eine Photovoltaik-Anlage erzeugt wird ins Netz einzuspeisen und bis zum 31. Dezember 2001 mit mindestens 0,99 DM zu vergüten. Für jedes spätere Installationsjahr verringert sich die Höhe der Vergütung um 5% (Installation 2002: 94,1 Pf/kWh und 2003: 89,4 Pf/kWh...).
Darüber hinaus gibt es bspw. vom Bund das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm. Für Privatpersonen können die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen ab einer neu installierten Spitzenleistung von ca. 1-5 kWp (Nennleistung nach Herstellerangaben) gefördert werden. Für Anlagen gewerblicher Antragsteller gelten andere Konditionen. Solche Förderprogramme, der Rückgang der Anschaffungskosten um ca. 50% in den letzten Jahren aber auch der ökologische Aspekt bewegen immer mehr Häuslebauer zum Erwerb einer Photovoltaik-Anlage.
Bei Fragen zur Anschaffung, Errichtung oder Erweiterung einer Photovoltaik-Anlage sind wir ihnen gerne behilflich.


Hier finden sie weitere Informationen und Antragsformulare zur Förderung:

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Beim Land Nordrhein-Westfalen
Bei Ihrem Kreditinstitut